Frühbehandlung

Die erste kieferorthopädische Untersuchung soll im Alter von 3 - 5 Jahre erfolgen. Denn schon in diesem Alter lassen sich extreme Kieferabweichungen erkennen und auch gut behandeln.

Eine kieferorthopädische Frühbehndlung ist zur Vorbeugung, Früherkennung und Beseitigung von Gebiss schädigenden Angewohnheiten sogenannten Habits, oder bei extremen Anomalien der Zähne bzw. der Kiefer.

Die Präventive Maßnahmen können schon ab dem 4. Lebensjahr eingeleitet werden. Die Frühbehandlung dient vor allem zum Abgewöhnen von Habits, aber auch nach frühzeitigen Milchzahnverlust und bei Sprech- und Schluckstörungen. Zu den schädigenden Angewohnheiten werden gezählt: Daumenlutschen, Schnuller, Wangenbeißen und -saugen, Lippensaugen und -pressen, Fingernägelkauen, Mundatmung.

Die Frühbehandlung ersetzt in der Regel nicht die spätere Behandlung, jedoch kann sie helfen den Umfang und Dauer der späteren Hauptbehndlung zu reduzieren.

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